3-G-Regelung

Ab dem 22.11.2021 gilt für Mitarbeiter:innen und autorisierte Besucher:innen die 3-G-Regelung, d.h. Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Test darf nicht älter als 24 Stunden sein). Der Status wird dokumentiert und entsprechend des Datenschutzes vernichtet.
Hiervon ausgenommen sind unsere berufsschulpflichtigen Teilnehmer:innen, welche bereits einem strukturiertem Testregime unterliegen.

Erfolgreicher Frühlingsmarkt

Unser Frühlingsmarkt war ein toller Erfolg. Über 300 Gäste fanden bei schönem Wetter den Weg zu uns ins Haus. Infogespräche, Hausbesichtigungen, gute Verpflegung wie ein

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