3-G-Regelung

Ab dem 22.11.2021 gilt für Mitarbeiter:innen und autorisierte Besucher:innen die 3-G-Regelung, d.h. Zutritt nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete (Test darf nicht älter als 24 Stunden sein). Der Status wird dokumentiert und entsprechend des Datenschutzes vernichtet.
Hiervon ausgenommen sind unsere berufsschulpflichtigen Teilnehmer:innen, welche bereits einem strukturiertem Testregime unterliegen.